Wie bereits in einem Beitrag im Mai dieses Jahres berichtet, ist die Elektronische Gesundheitsakte, kurz ELGA, ein Informationssystem, welches einen Abruf von Entlassungsbriefen aus Spitälern, radiologischen Befunden, Laborbefunden und einer Medikationsliste durch berechtigte Personen ermöglicht. Zugriff auf diese ELGA-Gesundheitsdaten haben Patientinnen und Patienten sowie berechtigte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Apotheken können in ELGA Eintragungen in die Medikationsliste machen, und – sofern die Patientin bzw. der Patient die e-Card vorlegt – Einsicht in diese nehmen. Zu den konkreten Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle zählen in erster Linie die Unterstützung der Patientinnen und Patienten bei vermuteten Datenschutzverletzungen und bei der Ausübung ihrer Teilnehmerrechte. Dazu zählen die Unterstützung bei der Einsichtnahme in den ELGA-Teilnahmestatus, die ELGA-Protokolle und ELGA-Gesundheitsdaten sowie das Eintragen von individuellen Zugriffsberechtigungen in ELGA. Hierfür werden eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises und eine Vollmacht mit Zustimmungserklärung benötigt, welche auch gemeinsam in der ELGA-Ombudsstelle ausgefüllt werden kann.
Österreichweit gab es bisher rund 470 Anfragen bei allen ELGA-Ombudsstellen-Standorten. Der Stand der Widersprüche, also jener Patientinnen und Patienten, die sich vom System abgemeldet haben, lag mit Stichtag 31.08.2017 bei rund 264.000. In Vorarlberg sieht es derzeit so aus, dass im Krankenhaus der Stadt Dornbirn und im Landeskrankenhaus Hohenems sowie im Landeskrankenhaus Bludenz bereits begonnen wurde, die Elektronische Gesundheitsakte bzw. die einzelnen Befunde zu implementieren. Im Oktober 2017 soll das Landeskrankenhaus Feldkirch, im Jänner 2018 das Landeskrankenhaus Rankweil und im April 2018 das Landeskrankenhaus Bregenz mit der Einspeisung der Befunde beginnen. Im niedergelassenen Ärztebereich und bei den Apotheken Vorarlbergs ist die Verwendungspflicht ab Frühjahr 2019 geplant. Österreichweit sind derzeit rund 147 „friendly user“ mit dabei.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: ELGA-Ombudsstelle, Standort Vorarlberg, Marktplatz 8, 6800 Feldkirch (Eingang Gymnasiumgasse, Räumlichkeiten Patientenanwaltschaft), Telefon: 05522 81 55 333, E-Mail: vorarlberg@elga-ombudsstelle.at, www.patientenanwalt-vbg.at/elga/.
Beitrag der Patientenanwaltschaft Vorarlberg