Eine VertrauensärztIn im Rahmen der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist eine ÄrztIn, die für 365 Tage die Berechtigung hat, auf die in ELGA gespeicherten Gesundheitsdaten zuzugreifen. Diese Berechtigung kann nur von den ELGA-TeilnehmerInnen selbst erteilt werden. Eine Zugriffsdauer von einem Jahr ist dann vorteilhaft, wenn eine behandelnde ÄrztIn regelmäßig konsultiert wird, wenn Hausbesuche gemacht oder zum Beispiel auch BewohnerInnen eines Pflegeheimes betreut werden. Der Vorteil ist, dass die ÄrztIn Medikamente verschreiben kann, ohne die e-card zu benötigen. Insbesondere bei Behandlungen außerhalb der Ordination erleichtert dies die Arbeit. Bisher sind vor allem in den östlichen Bundesländern Anfragen an die ELGA-Ombudsstellen herangetragen worden, um die Zugriffszeit für ÄrztInnen auf ein Jahr verlängern zu lassen. Wir wollen an dieser Stelle den Patientinnen und Patienten aber auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in Vorarlberg das Angebot machen, diese Änderung vorzunehmen. Benötigt wird dazu das von der PatientIn ausgefüllte und unterfertigte Formular „Ausübung meiner ELGA-Rechte“, welches bei uns angefordert werden kann, aber auch auf unserer Homepage abrufbar ist. Weiters eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Die ÄrztIn muss mit der Eintragung als VertrauensärztIn einverstanden sein.
Dieselbe Möglichkeit besteht auch für Apotheken. Auch hier kann eine Vertrauensapotheke mit 365-tägigem Zugriff bestimmt werden. Dies hat den Vorteil, dass auch wechselwirksame, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in ELGA ohne Stecken der e-card eingespeist werden können.
Kontakt: ELGA-Ombudsstelle, Standort Vorarlberg, Marktplatz 8, 6800 Feldkirch, Telefon: 05522 / 8155 333, E-Mail: vorarlberg@elga-ombudsstelle.at, Bürozeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr, Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Beitrag der Patientenanwaltschaft Vorarlberg