Prüfung von Infektionen

Im Rahmen von medizinischen Behandlungen, zum Beispiel bei operativen Eingriffen, kann es zu Infektionen kommen. Als Infektion bezeichnet man den Eintritt von Mikroorganismen (beispielsweise Viren, Pilze oder Bakterien) in einen Organismus sowie ihre Absiedelung und Vermehrung (Quelle: http://flexikon.doccheck.com/de). Kommt es auf einer Abteilung eines Krankenhauses vermehrt zu Infektionen, so wird in der Regel das krankenhausinterne Hygieneteam/Qualitätssicherung eine Überprüfung der Ursachen durchführen und geeignete Maßnahmen setzen. Treten multiresistente Keime auf, also Keime, die gegen Antibiotika resistent sind, so werden eine Isolierung des Patienten sowie weitere Maßnahmen notwendig sein.

Sachverhalte, bei denen es zu Infektionen gekommen ist, werden regelmäßig an die Patientenanwaltschaft herangetragen. Dabei handelt es sich nicht nur um Infektionen, die im Zuge von Operationen eingetreten sind, sondern auch um Infektionen nach Spritzen, Infiltrationen etc. Wie bei der Patientenanwaltschaft üblich, wird zuerst hinterfragt, ob eine ausreichende Desinfektion erfolgte, die Infektion rechtzeitig erkannt und die richtigen Maßnahmen eingeleitet wurden. Sollte dies der Fall sein, so scheidet ein Verschulden aus. Im Übrigen ist eine mangelhafte Desinfektion, z.B. im Rahmen einer Operation, kaum beweisbar. Nach der Klärung der Frage der Fachgerechtheit der Behandlung, stellt sich dann noch jene nach der Rechtmäßigkeit der Aufklärung über das Risiko des Eintrittes einer Infektion. Bei einer Infektion handelt es sich nach Meinung des Obersten Gerichtshofes um ein allgemein bekanntes Risiko, das auch einem Laien bekannt ist. Der Arzt sollte sich jedoch über das Vorhandensein dieses Wissens vergewissern. Ist das Risiko des Eintritts der Infektion – aus welchen Gründen auch immer – relativ hoch oder besteht die Möglichkeit von Dauer- und Spätfolgen, muss aufgeklärt werden. Aus rechtlichen und praktischen Überlegungen sollte generell über ein Infektionsrisiko aufgeklärt werden. Wird ein Behandlungsfehler ausgeschlossen und ist eine aufgeklärte und erhebliche Komplikation eingetreten, so kann ein Antrag auf (verschuldensunabhängige) Patientenentschädigung bei der Patientenanwaltschaft gestellt werden.

Beitrag der Patientenanwaltschaft Vorarlberg

13 Dez 16


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