Im niedergelassenen Ärztebereich sind wir nur für Schadensfälle zuständig. Die Patientenanwaltschaft Vorarlberg hat mit der Ärztekammer Vorarlberg ein Zuständigkeitsübereinkommen geschlossen. Diesem Übereinkommen sind ca. die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte in Vorarlberg beigetreten, das sind derzeit über 300 Ärztinnen und Ärzte. Sollte eine Ärtzin/ein Arzt nicht beigetreten sein, wird zu Beginn des Verfahrens die Möglichkeit geboten, dem Übereinkommen beizutreten. Von dieser Möglichkeit wird in aller Regel auch Gebrauch gemacht. Im Gegensatz zum Krankenhausbereich gibt es im niedergelassenen Bereich keinen Entschädigungsfonds.